In Zusammenarbeit mit PRIVOR bieten wir das Vorsorgedepot 3a PRIVOR denjenigen an, die im Rahmen von Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der dazu erlassenen Verordnung (BVV3) Einlagen tätigen wollen.
Mit dem Vorsorgekonto 3a PRIVOR können Sie Ihre Vorsorgebeiträge in eine Auswahl von Fonds – auch mit ESG-Merkmalen – mit unterschiedlichen Portfolio-Gewichtungen investieren.
Mit dieser Lösung profitieren Sie ebenfalls im Vorsorgebereich von den langfristigen Renditechancen der Finanzmärkte.
Steuerlich abzugsfähige Maximalbeträge (2024):
Vorteile
Am 1. Januar 2024 ist die Reform AHV 21 in Kraft getreten, für die wesentlichen Änderungen verweisen wir Sie auf die entsprechende Seite.
Geeignet für | Gebundenes Vorsorgesparen 3a mit Fondsanlagen |
Verfügbarkeit | • Gemäss gesetzlichen Bestimmungen • 31 Tage Kündigungsfrist |
Kontoabschluss | Jährlich, mit Steuernachweis der einbezahlten Beiträge |
Kontoauszüge | Jährlich |
Verrechnungssteuer | Verrechnungssteuerfrei |
Zinssatz auf Kontoguthaben | 1.00% netto Jahreszins |
Kontogebühren | Keine |
Versandkosten | Keine |
Wertschriftenhandel | Keine |
Depotgebühren | 0.60%, min. CHF 60.-- p.a. |
Unser Call Center steht Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr unter der Gratisnummer 00800 800 767 76 zur Verfügung.
Alternativ können Sie gern auch unsere Kontaktformulare verwenden.