Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert.
Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht und der Rentenbezug wird flexibilisiert.
Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer (MWST) von 7,7% auf 8,1% leicht erhöht.
Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Für alle Einzelheiten über die Reform AHV 21 verweisen wir Sie auf die entsprechende Seite.
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