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Life Benefit-Vorsorgekonto 3a

Den Eintritt in unsere Vorsorgestiftung 3. Säule schlagen wir allen vor, die im Rahmen von Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der entsprechenden Verordnung (BVV3) Einlagen vornehmen wollen.

Die Stiftung eröffnet ein Life Benefit-Konto bei der Banca Popolare di Sondrio (SUISSE) SA und betraut diese mit dessen Führung.

Mit dem Life Benefit-Vorsorgekonto 3a können Sie völlig frei ein langfristiges Vermögen aufbauen und von Vorzugszinssätzen sowie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Einzahlungen können an jedem unserer Schalter in bar oder durch Transfer von anderen Konten vorgenommen werden.

Der Eintritt in die Stiftung durch Unterzeichnung der Vorsorgekonvention ist ausschliesslich der Kundschaft vorbehalten, welche eine Beziehung (Konto) bei der Bank besitzt.

Steuerlich abzugsfähige Maximalbeträge (2024):

  • Für in der 2. Säule versicherte Personen CHF 7’056.--
  • Für nicht in der 2. Säule versicherte Personen CHF 35’280.--


Am 1. Januar 2024 ist die Reform AHV 21 in Kraft getreten, für die wesentlichen Änderungen verweisen wir Sie auf die entsprechende Seite.



STANDARD-Verzinsung 0.40%
PREMIUM-Verzinsung 1.00%
An alle Kunden die über eines der folgenden Produkte verfügen:
PassparTu-Paket, Hypothek, Anlageberatung und
Vermögensverwaltung (keine Verzinsung an Kunden welche keine der
oben genannten Produkte haben).
Geeignet für Vorsorgesparen 3a
Dienstleistungen auf Anfrage Keine
Verfügbarkeit • Gemäss gesetzlichen Bestimmungen
• 3 Monate Kündigungsfrist für Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung der Säule 3a bei einem dritten Institut
Kontoabschluss Jährlich, mit Zinsausweis der einbezahlten Beträge
Kontoauszüge Jährlich
Verrechnungssteuer Keine
Kontoführungsgebühr Keine
Versandkosten Keine
Bearbeitungsgebühren Vorbezug für Erwerb / Amortisation einer Hypothek / Erstellung / Umbauarbeiten Wohneigentum zum Eigenbedarf: CHF 100.--*
Vorbezug bei endgültigem Verlassen der Schweiz: CHF 100.--*
Rückerstattung von einbezahlten Beträgen, die über den steuerlich abzugsfähigen Maximalbetrag hinausgehen: CHF 10.--*
Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung der Säule 3a bei einem dritten Institut: CHF 50.--

* Gebührenfrei bei Überweisungen zugunsten einer Beziehung bei BPS (SUISSE)

Mehr erfahren: contact.lifebenefit@bps-suisse.ch

 



Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen?

Unser Call Center steht Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr unter der Gratisnummer 00800 800 767 76 zur Verfügung.

Alternativ können Sie gern auch unsere Kontaktformulare verwenden.


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